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Uebersicht Sport AG kleiner

Kleidung/ Ausrüstung:
- Halle und Platz: Griffige, feste Sportschuhe mit nichtfärbenden hellen Sohlen (indoor) für die Halle, evtl ein Paar Schuhe für Außenanlagen, Mädchen evtl. Turnschläp­pchen, kurze Sport­hose und Sporthemd, Mädchen auch Turnan­zug, Trainingsanzug empfehlenswert, kleines Hand­tuch, Sportbeutel oder Sport­­tasche (Name/ Klas­se!)
- Schwimmen: Badehose bzw. Badeanzug, Schwimmbrille und Bademütze empfehlenswert, Handtuch, Duschgel, Kopfbedeckung (nach dem Schwimm­unterricht!)
- Wichtig: Aus Sicherheitsgründen sind zum Sportunterricht Uhren und Schmuck abzulegen (evtl. abkleben), Wertsachen oder größere Geldbeträge sollten am Sporttag nicht mitgenom­men werden.

Absenzen:
1. Nimmt ein Kind wegen Erkrankung oder Verletzung nicht am Sportunterricht, jedoch am übri­gen Unterricht teil, genügt eine formlose Mitteilung der Eltern. Das Kind muss im Sport­unter­richt anwesend sein (Aufsichtspflicht der Schule!)
Zum Schwimmen werden diese Kinder nicht mitgenommen. Sie müssen sich (bei Frau Kreut­meier Ceelen) eine rote Unterrichtsbefreiung holen und halten sich während der Schwimm­stun­den im Aufenthaltsraum der Schule auf.
2. Bei Sportbefreiungen bis zu vier Wochen muss ein ärztliches Attest vorliegen.
3. Ist ein Kind länger als vier Wochen sportunfähig, muss ein schulärztliches Attest vorgelegt werden. Die Untersuchung durch den Schularzt wird von der Schule veranlasst.

Gesundheit:
Aus fachlichen Gründen sollten die Eltern die entsprechenden Sportlehrkräfte über folgende Beson­der­heiten ihrer Kinder informieren: Herzfehler, Diabetes, Allergien, Asthma, Knochenverletzungen, Folgen von Operationen, Gleichgewichtsstörungen.

Pausenregelung:
Am Sportplatz und beim Schwimmen wird die Pause grundsätzlich am Ende der 4. Stunde durchge­führt (Brotzeit!).

Fundsachen:
Wertvollere Sachen (Uhren, Anorak, Jacken u.ä.) gleich am nächsten Tag bei einer Sportlehrkraft in der entsprechenden Halle erfragen, später bei den Hausmeistern am Ende der Pause. Aufbewahrung der Fundgegenständeim Raum unter der Treppe zu den Sporthallen S2/S3.

Differenzierter Sportunterricht (DSU)
Jahrgangsstufe 5, 6 und 7 drei Sportstunden (weitere Angebote DSU freiwillig laut Aushang), ab JG 8 zwei Pflichtstunden. Freiwillig, je nach Neigung, können verschiedene Sport­arten, meist jahrgangsüber­greifend in Interessengemeinschaften betrieben werden (vgl. hierzu Informationen im Elternbrief/ 5 Stunden – Regelung!).