Kleidung/ Ausrüstung:
- Halle und Platz: Griffige, feste Sportschuhe mit nichtfärbenden hellen Sohlen (indoor) für die Halle, evtl ein Paar Schuhe für Außenanlagen, Mädchen evtl. Turnschläppchen, kurze Sporthose und Sporthemd, Mädchen auch Turnanzug, Trainingsanzug empfehlenswert, kleines Handtuch, Sportbeutel oder Sporttasche (Name/ Klasse!)
- Schwimmen: Badehose bzw. Badeanzug, Schwimmbrille und Bademütze empfehlenswert, Handtuch, Duschgel, Kopfbedeckung (nach dem Schwimmunterricht!)
- Wichtig: Aus Sicherheitsgründen sind zum Sportunterricht Uhren und Schmuck abzulegen (evtl. abkleben), Wertsachen oder größere Geldbeträge sollten am Sporttag nicht mitgenommen werden.
Absenzen:
1. Nimmt ein Kind wegen Erkrankung oder Verletzung nicht am Sportunterricht, jedoch am übrigen Unterricht teil, genügt eine formlose Mitteilung der Eltern. Das Kind muss im Sportunterricht anwesend sein (Aufsichtspflicht der Schule!)
Zum Schwimmen werden diese Kinder nicht mitgenommen. Sie müssen sich (bei Frau Kreutmeier Ceelen) eine rote Unterrichtsbefreiung holen und halten sich während der Schwimmstunden im Aufenthaltsraum der Schule auf.
2. Bei Sportbefreiungen bis zu vier Wochen muss ein ärztliches Attest vorliegen.
3. Ist ein Kind länger als vier Wochen sportunfähig, muss ein schulärztliches Attest vorgelegt werden. Die Untersuchung durch den Schularzt wird von der Schule veranlasst.
Gesundheit:
Aus fachlichen Gründen sollten die Eltern die entsprechenden Sportlehrkräfte über folgende Besonderheiten ihrer Kinder informieren: Herzfehler, Diabetes, Allergien, Asthma, Knochenverletzungen, Folgen von Operationen, Gleichgewichtsstörungen.
Pausenregelung:
Am Sportplatz und beim Schwimmen wird die Pause grundsätzlich am Ende der 4. Stunde durchgeführt (Brotzeit!).
Fundsachen:
Wertvollere Sachen (Uhren, Anorak, Jacken u.ä.) gleich am nächsten Tag bei einer Sportlehrkraft in der entsprechenden Halle erfragen, später bei den Hausmeistern am Ende der Pause. Aufbewahrung der Fundgegenständeim Raum unter der Treppe zu den Sporthallen S2/S3.
Differenzierter Sportunterricht (DSU)
Jahrgangsstufe 5, 6 und 7 drei Sportstunden (weitere Angebote DSU freiwillig laut Aushang), ab JG 8 zwei Pflichtstunden. Freiwillig, je nach Neigung, können verschiedene Sportarten, meist jahrgangsübergreifend in Interessengemeinschaften betrieben werden (vgl. hierzu Informationen im Elternbrief/ 5 Stunden – Regelung!).